Im April 2018 ist bei dem Generalstaatsanwalt in Düsseldorf die Zentralstelle für die Verfolgung terroristischer und terroristisch motivierter Straftaten im Land Nordrhein-Westfalen eingerichtet worden.

Die ZenTer NRW führt Verfahren, die der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nach § 142a Absatz 2 bis 4 GVG an den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf abgibt. Des Weiteren ist sie landesweit zuständig für Verfahren

- wegen Straftaten nach

  • §§ 89a bis 89c und 91 StGB,

  • § 109h StGB, soweit die „ausländische Macht“, zugunsten derer das Anwerben erfolgt, von einer terroristischen Vereinigung ausgeübt wird,

  • § 261 StGB, soweit die Tat der Terrorismusfinanzierung dient;

- wegen sonstiger Straftaten, soweit auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im konkreten Fall eine terroristische Motivation erkennbar ist;

- gegen Personen, bei denen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte damit zu rechnen ist, dass sie künftig schwere staatsgefährdende Gewalttaten begehen werden (so genannte Gefährder).

Darüber hinaus fungiert die Zentralstelle als zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle im Bereich Terrorismus (insbesondere für die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen auf Landes- und Bundesebene sowie international) und wirkt im Rahmen ihrer Zuständigkeit an der Fortbildung und dem Erfahrungsaustausch der in diesem Bereich tätigen Justizangehörigen mit.

Die Zentralstelle unterstützt die Dienststellen des Landes auch bei grundsätzlichen, verfahrensunabhängigen Fragestellungen aus dem Bereich der Terrorismusbekämpfung, aber auch bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Ermittlungen im Vorfeld terroristisch motivierter Straftaten. Sie wirkt in Zusammenarbeit mit Polizei und Verfassungsschutz an der Früherkennung von Kriminalitätsphänomenen sowie der Entwicklung neuer Handlungsstrategien zur Bekämpfung von Terrorismus und politisch motivierter Kriminalität mit.