Staatsanwaltlicher Dienst Staatsanwaltlicher Dienst
Quelle: Justiz Nordrhein-Westfalen

Hier finden Sie Informationen zum Einstellungsverfahren für den staatsanwaltlichen Dienst im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf.

Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf stellt für die sechs Staatsanwaltschaften seines Zuständigkeitsbezirks (Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal) fortlaufend Nachwuchskräfte für den staatsanwaltlichen Dienst ein. Regelmäßig – zur Zeit einmal im Monat – werden insoweit Auswahlgespräche durchgeführt.

Voraussetzungen

Für den staatsanwaltlichen Dienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die das zweite juristische Staatsexamen mit mindestens 7,76 Punkten abgeschlossen haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren individuellen Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Bewerbung

Die Bewerbung ist an den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf, Sternwartstraße 31, 40223 Düsseldorf, zu richten.

Sie sollte mindestens folgende Angaben enthalten, soweit sich diese nicht bereits aus dem Lebenslauf ergeben:

  • Familienname (ggfs. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift mit Postleitzahl, Telefonnummer (auch Mobiltelefon) und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse
  • eine Einverständniserklärung zur Beiziehung der Personalakten unter Angabe des Aktenzeichens und der personalaktenführenden Behörde
  • eine Einverständniserklärung zur Speicherung der für das Bewerbungsverfahren relevanten personenbezogenen Daten

Bewerbungsunterlagen

Der Bewerbung sollten die üblichen Unterlagen - Zeugnisse in einfacher Ablichtung - beigefügt werden, namentlich

  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse der 1. und 2. juristischen Staatsprüfung
  • Bescheinigung des Landesjustizprüfungsamtes über die Einzelergebnisse der 2. juristischen Staatsprüfung
  • alle Zeugnisse der Arbeitsgemeinschaften und Ausbildungsstationen
  • ein Abiturzeugnis
  • ggfs. weitere Zeugnisse (z.B. Promotion und andere Zertifikate)

Der Vorstellungstermin

  • Das Auswahlverfahren für den staatsanwaltlichen Dienst wird in Gestalt eines strukturierten Einzelgesprächs (=Interview) durchgeführt. Die Einladung erfolgt in der Regel telefonisch, so dass es sehr wichtig ist, bei der Bewerbung eine Telefonnummer (ggfs. unbedingt auch die Mobiltelefonnummer) anzugeben, unter der die Bewerberin/der Bewerber tagsüber erreichbar ist.
  • An dem etwa 60 Minuten dauernden Einzelgespräch nehmen regelmäßig der Generalstaatsanwalt, sein ständiger Vertreter, ein(e) Leiter(in) einer Staatsanwaltschaft des hiesigen Bezirks, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein Mitglied der Personalvertretung teil.
  • Inhaltlich bezieht sich das Einzelgespräch u.a. auf Aspekte des bisherigen Lebensweges, persönliche Eigenschaften sowie Ansichten und Einstellungen zu Fragen des staatsanwaltlichen Tätigkeitsbereichs. Hierbei können auch kleinere Fallbeispiele mit Problem- und Konfliktsituationen aus dem beruflichen Alltag erörtert werden.

Nach erfolgter Einstellung

  • Bewerberinnen und Bewerber für den staatsanwaltlichen Dienst werden unter Übernahme in das Richterverhältnis auf Probe (§ 12 Abs. 1 DRiG) eingestellt. Die Probezeit dauert regelmäßig drei Jahre (§ 10 Abs. 1 DRiG). Während der Probezeit besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Laufbahnwechsel (Staatsanwältin/Staatsanwalt - Richter/in).
  • Für die Dauer der Tätigkeit bei einer Staatsanwaltschaft führen Richterinnen und Richter auf Probe die Bezeichnung "Staatsanwältin" oder "Staatsanwalt" (§ 19a Abs. 3 DRiG).
  • Richterinnen und Richter auf Probe erhalten Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe R 1 (LBesG NRW). In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen nach Maßgabe der nordrhein-westfälischen Beihilfenverordnung (BVO NRW) gewährt.

Kontakt

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an den

Generalstaatsanwalt
Sternwartstraße 31
40223 Düsseldorf

Telefonische Informationen zum Bewerbungsverfahren für eine Tätigkeit im staatsanwaltlichen Dienst im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf erhalten Sie unter den folgenden Rufnummern:

Frau Volland (0211 9016-202)

Frau Kruse (0211 9016-177)

Herr Weldert (0211 9016-203)

Generelles

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Unterschiedliche Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung in der Justiz, wie Teilzeitbeschäftigung oder Jobsharing bei flexibler Arbeitszeit, bieten die Chance, persönliche und familiäre Belange mit dienstlichen Interessen und Erfordernissen zeitlich in Einklang zu bringen.

Weitergehende Informationen zum Berufsbild einer Staatsanwältin/Staatsanwalts sind in dem Internetangebot der Landesjustizverwaltung unter www.justiz.nrw/Karriere in dem Bereich Karriere/Berufseinstieg bei der Justiz NRW verfügbar.